MietkautionMöchte man eine Wohnung oder ein Haus anmieten, dann wird vom Vermieter oft eine Mietkaution verlangt. Bei der Mietkaution handelt es sich um eine Sicherheitsleistung des Mieters. Sie soll zur Absicherung von Ansprüchen des Vermieters gegenüber dem Mieter dienen.



Gesetzliche Regelungen

Die maximale Höhe der Mietkaution ist durch § 550b BGB geregelt. Dieser Paragraf besagt, dass die Höhe der Mietkaution die dreifache Monatsmiete nicht übersteigen darf. Bei der Berechnung darf nur die Nettomiete ohne Nebenkosten zugrunde gelegt werden. Bei einer vereinbarten Staffelmiete wird die Nettomiete zugrunde gelegt, welche zum Zeitpunkt der Kautionsvereinbarung gilt.
Für die Mietkaution gibt es auch mehrere Möglichkeiten. Die am meisten verbreitete ist die Barzahlung der Kaution. Dabei sollte man als Mieter beachten, dass der Vermieter diese gezahlte Kaution in Form einer sicheren Geldanlage anlegen muss. Hierzu ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet. Dabei muss der Vermieter diese getrennt von seinem übrigen Vermögen führen. Als Mieter hat man dabei das Recht, diese korrekte Anlage regelmäßig zu überprüfen. Üblicherweise legen Vermieter die Mietkaution in Form eines Sparbuches an.
Ist der Vermieter nicht bereit, die Anlage der Mietkaution zu bestätigen durch Vorlage des Sparbuches oder durch Vorlage von Kontoauszügen, so hat man als Mieter die Möglichkeit, die Mietzahlungen einzustellen. Diese dürfen dann so lange eingestellt werden, bis die Höhe der Kaution erreicht ist.

Andere Formen der Mietkautionshinterlegung

Auch in Form einer Bankbürgschaft kann man die Mietkaution hinterlegen. Diese wird nur solventen Kunden gewährt und es müssen jährlich Gebühren hierauf gezahlt werden. Dieses hat den Vorteil das man die Kaution nicht aufbringen muss und dadurch vielleicht noch seine Lebensversicherung verkaufen müsste um die Zahlung leisten zu können, weil sonst für die anderen Zahlungen möglicherweise kein Geld mehr vorhanden ist. Aus Sicht des Vermieters ist die Mietkaution sinnvoll, um eventuelle Schäden, die beim Auszug des Mieters an der Wohnung oder einem etwaigen Carport verbleiben, reparieren zu lassen, eine Nachzahlung, welche sich aus der Betriebskostenabrechnung noch ergeben sollte und vom Mieter nicht gezahlt werden sollte, abzudecken. Durch die Einbehaltung der Kaution hat der Vermieter auch ein Druckmittel, damit der Mieter Schönheitsreparaturen an der Wohnung durchführt sowie auch zur Verrechnung von eventuell nicht gezahlten Mieten.
Foto: creAtive

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